(Stand: 29. November 2017)
§ 1 Höhe der Mitgliedsbeträge
- Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.11.2017 erhebt Der Verein gemäß §5 seiner Satzung folgende Mitgliedsbeträge:
- für natürliche Personen:
- N: 10 € pro Monat für normale Mitgliedschaft
- E: 5 € pro Monat für ermäßigte Mitgliedschaft (nur nach Absprache mit dem Vorstand)
- F: 23 € pro Monat für Familienmitgliedschaft (für Familien)
- !: 5 € für 30 Tage Powermitgliedschaft
- für natürliche und juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereine:
- H: 0 € pro Monat für Ehrenmitgliedschaft (nur per Verleihung)
- +: >1 € pro Monat für Fördermitgliedschaft
- für natürliche Personen:
- Eine Erläuterung der verschiedenen Mitgliedschaften findet sich in der Geschäftsordnung §1.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in §5 der Satzung geregelt.
§ 2 Höhe der Zusatzbeiträge
- Der Zusatzbeitrag zur eigenständigen und nicht direkt vom Verein beauftragten Werkstattnutzung beträgt 5 € pro Monat. Über eine Ermäßigung des Beitrags entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitglieds.